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BFH, 23.07.1999 - V B 113/99 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer
Befangenheitsantrag - Begründungszwang - Einsatz zu sachfremden Zwecken - Rechtsmißbrauch - Postulationsfähigkeit - Vertretungszwang
- Judicialis
BFHEntlG Art. 1 Nr. 1 Satz 1; ; BFHEntlG Art. 1 Nr. 1 Satz 2; ; BFHEntlG Art. 1 Nr. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BFHEntlG Art. 1 Nr. 1 S. 1, 2
Richterablehnung; Beschwerde - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 31.01.1985 - IV S 19/84
Erfordernis der Vertretung durch einen Rechtsanwalt, Steuerberater oder …
Auszug aus BFH, 23.07.1999 - V B 113/99
Das gilt auch für die Einlegung einer Beschwerde (Art. 1 Nr. 1 Satz 2 BFHEntlG) gegen den Beschluß des FG über die Ablehnung des Gesuchs auf Richterablehnung (vgl. BFH-Beschluß vom 31. Januar 1985 IV S 19/84, BFH/NV 1986, 751). - BFH, 28.05.1997 - VI B 193/96
Befangenheitsantrag aufgrund Prozessverschleppung bei fehlender …
Auszug aus BFH, 23.07.1999 - V B 113/99
Fehlt es --wie im Streitfall-- an der Voraussetzung der Vertretung durch einen Angehörigen der in Art. 1 Nr. 1 BFHEntlG genannten Berufsgruppen, ist die Beschwerde unwirksam (vgl. BFH-Beschluß vom 28. Mai 1997 VI B 193/96, BFH/NV 1997, 889).